Der Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege (SVR) übergab am 22. Mai 2025 ein Gutachten über “Preise innovativer Arzneimittel in einem lernenden Gesundheitssystem” dem Bundesgesundheitsministerium.
Innovative Arzneimittel eröffnen Patientinnen und Patienten neue Chancen auf Linderung oder Heilung, gleichzeitig steigen die Kosten stark. Heute machen Medikamente nach der Krankenhausversorgung den zweitgrößten Kostenblock in der gesetzlichen Krankenversicherung aus, wobei die Preise neuer Präparate in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind.
Das aktuelle Gutachten des Sachverständigenrats fordert daher eine stärkere Kopplung der Arzneimittelpreise an den tatsächlichen patientenrelevanten Nutzen – sowohl bei der Erstbewertung als auch über den gesamten Lebenszyklus. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse sollen Preisanpassungen ermöglichen, und der Gemeinsame Bundesausschuss muss Neubewertungen aktiv anstoßen können.
Zudem sollten die Verhandlungspositionen der Krankenkassen gestärkt werden: Preise dürfen nicht allein vom Hersteller festgelegt werden, und vorläufig gilt der Preis der Vergleichstherapie bis zu einer Einigung. Die Förderung des Pharmastandorts Deutschland sollte vor allem durch effiziente Verfahren, qualifiziertes Personal und digitale Infrastruktur erfolgen, nicht durch hohe Arzneimittelpreise.
Mit diesen Maßnahmen lässt sich die Versorgung sichern und gleichzeitig die Kostenentwicklung begrenzen.
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